26.01.2022 Gabriela Gäckle

Werbefotos & Bildrechte - Vorsicht mit Fotos auf Webseiten und Blogs

 
WIRKSAM WERBEN Werbefotos & Bildrechte - Vorsicht mit Fotos auf Webseiten und Blogs

Nicht nur Verlage und Werbeagenturen nutzen professionelle Image- und Produktbilder für wirksame Werbung. Auch Unternehmen greifen auf eigene oder kommerzielle Bilddatenbanken zurück, sei es für Werbe- und Marketingmaßnahmen, Schulungen der Mitarbeiter oder Dokumentationen.

 

Oft fehlt aber das Wissen über Urheberrecht, Abgaben, Einkaufs- und Lizenzierungsmöglichkeiten und die bestmöglichste Archivierung.

Die Autorin Gabriela Gäckle gibt Antwort auf folgende Frage.

 


Welche Rechte sollten Unternehmen bei einer Bildnutzung berücksichtigen?


Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt Inhalte wie Fotos, Bilder, Texte, Videos und Musik. Der Schöpfer erhält das Recht, für die Verwertung seines Bildes eine angemessene Vergütung zu verlangen und gegen eine widerrechtliche Nutzung juristisch vorzugehen. Bei Texten kommt es auf die „Schöpfungshöhe“ an, bei Fotos und Bildern allerdings nicht unbedingt.


Die Schöpfungshöhe, Gestaltungshöhe oder Werkhöhe ist ein Kriterium, das im Urheberrecht urheberrechtlich geschützte Werke von solchen Leistungen abgrenzt, die keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegen, insbesondere solchen, die dadurch gemeinfrei sind.


Jedes Handyfoto und jedes Gemälde eines Kleinkindes ist sofort nach Fertigstellung geschützt!!!
Deshalb dürfen z. B. fremde Fotos nie ohne Genehmigung (Nutzungs- oder Lizenzvertrag) des Fotografen oder dessen Rechtevertreter genutzt werden.
 
Der Lizenzvertrag regelt, wie das Foto genutzt werden darf:

  • Exklusive Nutzung
  • Dauer der Nutzung
  • Medienart (print, online,…)
  • Einschränkung für bestimmte Länder
  • Bearbeitungserlaubnis
  • Übertragbarkeit
  • Private oder redaktionelle Nutzung

 
Persönlichkeitsrecht

Das Recht am eigenen Bild ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Jeder Mensch darf selbst entscheiden, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden dürfen. Man macht sich also strafbar, wenn man das Foto einer anderen Person ohne ihre Einwilligung veröffentlicht! Das bedeutet: Vor einer Veröffentlichung müssen alle auf einem Bild gezeigten Personen ihr Einverständnis dazu geben. Ausschlaggebend ist, wofür genau die Person ihre Einwilligung gibt. Meist wird nur das Einverständnis für die aktuelle Situation eingeholt, z.B. Zeitungsbericht, oder einmalige Veröffentlichung in einem Buch, zu einem bestimmten Thema. Soll das Foto zu einem anderen Thema, oder in einem anderen Medium veröffentlicht werden, so benötigt man eine neue Einwilligung, oder man lässt sich von Beginn an, möglichst umfassende Rechte einräumen. Die Einwilligung erlöscht, wenn das Foto in einem ganz anderen Zusammenhang veröffentlicht oder sogar nachträglich bearbeitet wird.


Künstlerrecht

Fotos von Kunstwerken sind besonders geschützt, solange der Künstler lebt und bis 70 Jahre nach seinem Tod. Erst danach ist ein Kunstwerk gemeinfrei. Diese Künstlerrechte werden in den meisten Fällen von der VGBK (Verwertungsgesellschaft Bild Kunst) wahrgenommen. Vor der Veröffentlichung eines Kunstwerkes (Gemälde, Skulpturen, Architektur, tlw. auch Fotografien) muss bei der VGBK die Erlaubnis eingeholt und entsprechend des Tarifs bezahlt werden. Manche Künstler haben auch eigene Verwertungsanstalten, bzw. werden von ihren Erben vertreten.  


Quellennennung

Der Urheber (z. B. der Fotograf) muss immer genannt werden. Laut dem deutschen Urheberrecht muss die Namensnennung “am Werk” erfolgen, also direkt am Bild. Ist dies nicht möglich, muss der Fotograf seine Zustimmung geben. Einige Fotostock-Anbieter geben an, dass eine Namensnennung des Fotografen im Impressum ausreicht.  Da diese Anbieter aber nicht Urheber sind, können sie dies nach deutschem Recht gar nicht festlegen! Wird der Urheber nicht korrekt genannt, kann dies eine Abmahnung des Fotografen zur Folge haben.


Bearbeitungsrecht

Möchten Sie ein Foto verändern oder in eine Collage einbauen, benötigen Sie neben dem Nutzungsrecht das Recht zur Bearbeitung des Originalfotos. Da auch Videos urheberrechtlich geschützt sind, sind auch Standbilder bzw. Screenshots aus diesen Videos urheberrechtlich geschützt. Deshalb muss auch in diesen Fällen immer die Erlaubnis des Urhebers des Videos eingeholt werden.


Zitatrecht

Unter gewissen Umständen ist es möglich, das Zitatrecht anzuwenden. Dazu muss tatsächlich das Bild, bzw. deren Inhalt zitiert, d.h. beschrieben werden. Außerdem darf das Bild nicht verändert (auch nicht beschnitten) werden und eine korrekte Zitat-Quellenangabe erfolgen. „Ein Zitat erfordert einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf.“


Designrecht

Ein Design oder Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber für bestimmte Waren ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form) verleiht. Die Begriffe Design oder Geschmacksmuster sind nur verschiedene Bezeichnungen für ein und dieselbe Schutzrechtsart. Designschutz ist gegeben, wenn das Design bei der zuständigen Behörde für gewerbliche Schutzrechte, meist das jeweilige Patentamt, registriert bzw. eingetragen ist. Es handelt sich dann um ein eingetragenes Design. Ästhetische Gestaltungen sollen so gegen Nachahmung geschützt werden. Eigenart (der Gesamteindruck, den das Design auf den informierten Benutzer macht, muss sich von dem Gesamteindruck unterscheiden, den ein anderes Design auf den informierten Benutzer macht). Die Veröffentlichung, bzw. die Wiedergabe jeder Art und jeder Form der Erzeugnisabbildung ist somit geschützt. Dem Verbietungsrecht unterliegt z. B. die Wiedergabe von mustergemäßen Erzeugnissen in Bildbänden. Es ist also nicht erlaubt, z.B. ein Foto eines ICEs  gewerbsmäßig zu nutzen, ohne die Rechte bei der Deutschen Bahn angefragt zu haben, da der ICE Geschmacksmuster geschützt ist.

 

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arbeitete im Bibliographisches Institut  & F.A. Brockhaus AG und Cornelsen Verlag

Unternehmerin und Inhaberin vom Medienunternehmen PIXELWISSEN

 

 

 

 

 

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